Rund um...
Leistungen der Krankenkasse
Folgende Hebammenleistungen werden ohne Belastung der Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen:
- Sieben Kontrolluntersuchungen in der gesund verlaufenden Schwangerschaft, wobei eine Kontrolle vor der 16. Schwangerschaftswoche beim Arzt stattfinden sollte.
- Beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft finden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Ärztin/ dem Arzt nach Bedarf statt.
- Hebammen können Ultraschalluntersuchungen verordnen wie auch Laboruntersuchungen durchführen.
- Beim ersten Kind oder nach einer Kaiserschnittgeburt werden von der Grundversicherung 16 Besuche in der ersten 56 Tagen nach der Geburt von der Grundversicherung ohne Belastung der Franchise übernommen
- Bei Mehrgebärenden werden 10 Besuche in den ersten 56 Tagen von der Grundversicherung übernommen
- Zusätzlich werden 3 Stillberatungen von der Grundversicherungen übernommen.
Stille Geburt / Kindsverlust
Ein Kind während der Schwangerschaft, der Geburt oder im Wochenbett zu verlieren ist ein äusserst schmerzhaftes Erfahren. In dieser schweren Zeit stehe ich Euch beratend und unterstützend zur Seite. Ich begleite Euch auf eurem individuellen Weg der Trauer.
Fachstelle Kindsverlust:
Zusatzangebote
Die Fähigkeiten habe ich mir in diversen Weiterbildungen angeeignet und in der Praxis umgesetzt. Leider werden die Zusatzangebote nicht von den Krankenkassen übernommen.
Gerne berate ich Euch!
- Taping
- Akupunktur
- Homöopathie/ Aromatherapie
- Craniosacral Anwendung
Kosten Taping und Akupunktur
- Erstbehandlung 50 CHF (inkl. Material)
- Folgebehandlung 35 CHF (inkl. Material)
Kosten Craniosacral Sitzung
- Pauschal 120 CHF